Wichtige Informationen zur logopädischen Behandlung:
Eine logopädische Verordnung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt (HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe, Psychiater, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Allgemeinarzt/ Hausarzt, ...)
Bitte beachten Sie, dass nach Ausstellung der logopädischen Verordnung (Rezept), Sie 14 Tage Zeit haben bis zum Beginn der Therapie.
Gesetzlich versicherte
Patienten müssen bis auf den für Erwachsene (ab 18 Jahren) vorgeschriebenen Eigenanteil (10% der Behandlungskosten) keine
weitere Kosten tragen. Besitzen Sie eine Zuzahlungsbefreiungskarte, entfällt die Zuzahlung zur Behandlung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Privat versicherte
Patienten schließen einen Behandlungsvertrag direkt mit der Praxis. Zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn an Ihre Krankenkasse, da hier Ihre individuellen vertraglichen Regelungen mit Ihrer Krankenversicherung gelten.